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Top Pauschalreisen.................................
Unter dem Begriff Pauschalreise versteht man:
Wesentliches Merkmal für ein pauschales
Reiseangebot ist, dass eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbracht wird. Der Reiseveranstalter wählt eine Anzahl von Einzelleistungen (z. B. Flug-, Schiffs-, Bahnreise, Hoteltransfer, Unterkunft, Verpflegung,
Reiseleitung) für einen bestimmten Zeitraum im vorhinein aus, stimmt sie aufeinander ab und bietet sie insgesamt zu einem einheitlichen Preis an.
Auch wenn das Gesetz den Begriff der Pauschalreise definiert, hat die Rechtsprechung die Anwendung der
Vorschriften erheblich erweitert.
Folgende Merkmale haben sich herausgebildet, die gemeinsam erfüllt sein müssen:
mindestens zwei ungefähr gleichwertige Einzelleistungen
Angebot der Einzelleistungen als Paket von einem Veranstalter
Es genügt also, wenn zwei wesentliche Leistungen,
wie beispielsweise Beförderung und Unterkunft, oder Unterkunft und Verpflegung, zusammentreffen. Wichtig ist, dass die Einzelleistungen zumindest annähernd gleichwertig sind. Daran fehlt es beispielsweise bei der
Buchung eines Hotelzimmers mit Halbpension. Andernfalls müsste jeder Hotelier nach den strengen Vorschriften des Reisevertragsrechts haften. Die Dauer der Reise ist dagegen unerheblich.
Typische Pauschalreisen:
Buchung einer Busreise nach Spanien bei einem Reiseveranstalter mit Unterkunft im Hotel
Buchung eines Flugs nach Australien, wo der Reiseveranstalter ein Wohnmobil bereitstellt.
Die Regelungen des Reisevertragsrechts gelten
natürlich für Urlaubsreisen, aber auch für Geschäftsreisen, Gastschulaufenthalte und Tagesfahrten. Dazu reicht es beispielsweise, wenn eine Busfahrt mit dem Besuch einer Veranstaltung verbunden wird und der Eintritt
im Reisepreis bereits enthalten ist.
Problematisch sind die Fälle, bei denen ein
Reisebüro einzelne nicht aufeinander abgestimmte Teilleistungen, die der Reisende selbst zusammenstellt, vermittelt. Auch wenn der Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die dem deutschen Reisevertragsrecht zu Grunde
liegende Richtlinie davon ausgeht, dass hier ein Reisevertrag vorliegt (Urteil des EuGH vom 30.04.2002, Aktenzeichen: RS C 400/00), wird dem vor deutschen.
Alle Angaben ohne Gewähr
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